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Es ist das Gebäude der Porsche Bank zu sehen

Verhaltensgrundsätze

Die Porsche Bank als Teil der Porsche Holding hat sich in über 15 Ländern weltweit einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Gesellschaftliche Verantwortung und ein hoher ethischer Anspruch haben die Porsche Bank zu dem gemacht, was sie heute ist: Marktführer in der Kfz-Finanzdienstleistung in Österreich.

Als global agierendes Unternehmen bedeutet diese Verantwortung für die Porsche Bank, dass die Mitarbeiter*innen neben bestehenden Gesetzen zusätzliche moralische Grundsätze einhalten, die weit darüber hinausgehen. In den unternehmenseigenen Verhaltensgrundsätzen sind diese Prinzipien zusammengefasst. Sie gelten selbstverständlich für alle Ebenen und alle Länder, in denen die Porsche Bank tätig ist.

Für uns bei der Porsche Bank ist es auch selbstverständlich, dass wir uns an alle Gesetze und internen Regeln halten und in Verantwortung für das Unternehmen, für Geschäftspartner und als Mitglied der Gesellschaft richtig handeln. Dazu gehört auch die Standhaftigkeit, an den richtigen Grundsätzen und Prinzipien festzuhalten.


Was ist Compliance?

Unter Compliance versteht man die Einhaltung aller gesetzlichen Regeln und Vorschriften sowie interne Regularien. Compliance setzt den rechtlichen Rahmen und zielt darauf ab, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

Was ist Integrität?

Integrität bedeutet, aus eigener und persönlicher Überzeugung das Richtige zu tun - in Verantwortung für das Unternehmen, für Geschäftspartner und als Mitglied der Gesellschaft.

Daher ist integres und Compliance-konformes Verhalten nicht nur ein Anspruch, den wir an unser Unternehmen stellen - vielmehr betrachten wir Integrität und Compliance als feste Bestandteile unserer Unternehmenskultur.

Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der Porsche Holding Salzburg oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Porsche Holding Salzburg beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potenzielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Weitere Informationen zu den Verfahrensgrundsätzen des Volkswagen Konzern-Beschwerdeverfahrens finden Sie hier hier.


Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und - falls notwendig - Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

Anbei eine Anleitung, wie Sie eine Meldung abgeben können. Aktuell ist die Anleitung nur auf Englisch verfügbar: PDF - how to speak up.

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

24/7 Sprachnachricht per Telefon

Sie können Meldungen rund um die Uhr per Sprachnachricht abgeben:

Kostenlose Telefonnummer: 0800 909 683

Porsche Holding Salzburg Unternehmenscode: 122333

Sollten Sie aus einem anderen Land (nicht Österreich) anrufen, finden Sie hier eine Übersicht der Telefonnummern: PDF mit Telefonnummern


Online-Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt. Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E- Mail oder Post kontaktieren:

Online-Meldekanal: https//goto.speakup.report/phs

Porsche Holding Salzburg Unternehmenscode: 122333


Ombudsleute

Porsche Holding Salzburg hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen - auf Wunsch auch anonym - an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

E-Mail

Sie erreichen das Aufklärungs-Office von Porsche Holding Salzburg per E-Mail über die folgende Adresse:

[email protected]


Zentrales Aufklärungs-Office

Postanschrift:

Zentrales Aufklärungs-Office

Postfach 1717

Berliner Ring 2

38436 Wolfsburg

Deutschland


Persönlich:

Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über [email protected]


SpeakUp App

Sie können die SpeakUP-App ganz einfach über den untenstehenden QR-Code herunterladen und Ihre Hinweise direkt darüber abgeben. Verwenden Sie dafür den Unternehmenscode der Porsche Holding Salzburg: 122333.

QR Code - zum Herunterladen der SpeakUp App

QR Code - PHS Unternehmenscode

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.

Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an die Compliance-Abteilung per E-Mail unter [email protected] wenden.