Motorbezogene Steuer berechnen » schnell & einfach | Porsche Bank
Ein Mann und eine Frau reden miteinander. Hinter ihnen parkt ein grauer Skoda und ein anderes Auto.

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Motorbezogene Versicherungssteuer einfach erklärt

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung erhoben wird. Diese Steuer wird direkt von der Versicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherung eingehoben und an das Finanzamt abgeführt. Die Zahlung dieser Steuer ist Voraussetzung für die Zulassung und Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.

Wichtige Punkte zur Berechnung:

  • PKWs (ab Erstzulassungsdatum 01.10.2020): Die Steuer basiert auf der Motorleistung (kW) und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Je ökologischer das Fahrzeug, desto niedriger die Steuer.
  • Elektroautos: Diese Fahrzeuge sind steuerbefreit.
  • Motorräder: Die Berechnung richtet sich nach Hubraum und CO2-Emissionen.
  • Klein-LKW (N1) bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht: Die Steuer wird ausschließlich nach der Motorleistung (kW) berechnet.
  • Wohnmobile (ab 01. Juni 2023): Für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5t hzGG) richtet sich die Steuer nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW, wenn das Basisfahrzeug der Klasse N angehört.
  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Die Kraftfahrzeugsteuer wird direkt von Versicherer ans Finanzamt entrichtet.

Bestandsregelung:

Für Fahrzeuge, die vor dem 01. Oktober 2020 zugelassen wurden, bleibt die alte Berechnungsmethode bestehen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die vor dem 01.10.2020 im Ausland zugelassen wurden und später in Österreich registriert sind.


Wer ist von der Steuer befreit?

  • Elektroautos, Mopeds bis 100 ccm, Taxis und Mietwagen, Invalidenkraftfahrzeuge, Fahrzeuge mit mindestens 45 Tagen Kennzeichen-Hinterlegung, Kraftfahrzeuge für Personen mit Beeinträchtigungen, die zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden.