Pool Leasing für Ihren Fuhrpark
Was ist Pool Leasing?
Diese flexible Sonderform des Restwert Leasings ist speziell für Flottenkunden (ab 50 Fahrzeugen) und beruht auf einem Rahmenvertrag, der eine Kombination aus Leasing- und Wartungsverträgen darstellt.
Kontakt aufnehmenIhre Vorteile beim Pool Leasing
Exakt budgetierbar
Kostenbegrenzung nach oben bei Finanzierung und Wartung
Ausgelagertes Risiko
Erfolgsbeteiligung für Unternehmer
Kilometer-Freigrenze bei Mehr-/Minderkilometer-Abrechnung
Volle Transparenz
Welche Kriterien müssen beim Pool Leasing erfüllt werden?
Damit der Prozess korrekt abgewickelt wird, müssen folgende Regeln eingehalten werden:
- Abnahme von mindestens 5 Fahrzeugen p.a.
- Die Poolabrechnung muss mindestens 10 Verträge umfassen
- Die Abrechnung erfolgt nur 1 Mal jährlich
Der Pool Leasing-Prozess in vier Schritten
Erreichung des vereinbarten Mietendes
Rückstellung des Fahrzeuges beim Händler
Start des Verwertungsprozesses durch Porsche Bank
Faire Endabrechnung
- Die Abrechnungsergebnisse der Einzelverträge fließen in einen Pool ein und werden untereinander saldiert
- Der Kunde bzw. die Kundin bekommt das anteilige positive Poolergebnis (=vereinbarter Prozentsatz lt. Fuhrparkrahmenvertrag) gutgeschrieben
- Bei einem negativen Poolergebnis trägt die Porsche Bank das Verwertungsrisiko zu 100 % und den Wartungs-Mehraufwand zu 100 %.
Pool Leasing Varianten
Pool Leasing mit Entgelt fix
Beim Pool Leasing mit fixem Leasingentgelt garantieren wir Ihnen gleichbleibende Konditionen während der gesamten Vertragslaufzeit.
Ihre Vorteile:
- Die Kosten für Ihren Fuhrpark sind exakt kalkulierbar
- Damit bleiben Sie in Ihrer Budgetplanung jederzeit flexibel
Pool Leasing mit Entgelt variabel
Beim Pool Leasing mit variablen Leasingentgelten bestimmen Sie die Höhe Ihrer Leasingkonditionen.
Ihre Vorteile:
- Sie profitieren von transparenter Wertsicherung nach dem 3-Monats-EURIBOR
- Dadurch ist die Anpassung des Entgelts für Sie stets nachvollziehbar
Faire Mehr- und Minderkilometerabrechnung
Sollten Sie Ihre festgelegten Inklusiv-Kilometer einmal über- oder unterschreiten bieten wir Ihnen ein faires Abrechnungsmodell:
- Kilometer-Freigrenze bei Mehr-/Minderkilometer-Endabrechnung lt. Fuhrparkrahmenvertrag
- Nachverrechnung von Mehrkilometern
- Gutschrift für Minderkilometer