Schadenmanagement im Fuhrpark – Darauf müssen Sie achten
In jedem Fuhrpark werden früher oder später Schäden aufgenommen und Unfälle abgewickelt. Je nach Häufigkeit und Schwere nimmt das mehr oder weniger Zeit und Geld in Anspruch. Da die Fuhrparkleiter*innen zahlreiche Aufgaben parallel ausüben müssen, ist es ratsam, das Schadenmanagement so weit wie möglich zu automatisieren. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und die Schritte in der richtigen Reihenfolge zu setzen.
#1: Erste Hilfe bei Personenschäden
Ganz egal, ob Fahrer, Fuhrparkleiter oder Fußgänger: Die körperliche Unversehrtheit steht über allem und muss sichergestellt werden. Sollte es also zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten. Das gilt auch für Autoreisen im Ausland.
#2: Schäden aufnehmen
Für eine optimale Schadenabwicklung muss der Schaden so rasch als möglich aufgenommen werden. Und zwar sowohl für die Versicherung als auch für die künftige Prävention. Als Unternehmerkunde der Porsche Bank haben Sie die Möglichkeit, Schäden online zu melden. Dabei muss die Informationsbasis so vollständig wie möglich sein. Nur so funktioniert die Schadensregulierung.
Tipp: Bei Sachschäden, verletzten Personen, ungesicherten Unfallstellen oder Verdacht auf Straftaten verständigen Sie bitte die Polizei. Auf diese Weise wird die ordnungsgemäße und sichere Abarbeitung des Sachverhalts gewährleistet.
#3: Versicherung kontaktieren
Der dritte Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Kfz-Versicherung. Die erhobenen Daten deponiert man bei den Versicherern der Beteiligten, sodass eine schnellstmögliche Deckung der Leistungen gewährleistet wird. Im Zuge dessen folgt oft auch der Einsatz von Gutachter*innen.
#4: Reparatur & Sicherstellung der Mobilität
Damit der wirtschaftliche Betrieb weitergehen kann, ist eine zeitnahe Reparatur der Schäden unerlässlich. Im Falle der Porsche Bank hilft ein dichtes Netz an Partnern bei der raschen Schadensbehebung. Zeitgleich muss die Mobilität der Mitarbeiter*innen aufrechterhalten werden. Neben einem klassischen Ersatzwagen kann das mit Corporate Carsharing, Fleet on Demand oder einem Autoabo erfolgen. Bei diesen innovativen Mobilitätsformen kann bei Bedarf auch der Einstieg in die Elektromobilität getestet werden.
#5: Reporting & Controlling
Als letzten Schritt erfasst und archiviert man die entstandenen Schäden buchhalterisch. Innerhalb dieses Prozesses kontrolliert man Rechnungen, Kostenvoranschläge und zum Teil sogar Mahnungen und gibt diese frei. Dabei kann der Einsatz von Fuhrparkinformationssystemen sinnvoll sein, die menschliche Entscheidungen mit Daten untermauern.
Welche Präventivmaßnahmen können gesetzt werden?
In vielen Fällen dürfen Firmenautos auch in der Freizeit genutzt werden. Dies wird in der Regel mit einem sogenannten Dienstwagenüberlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Fahren die Mitarbeiter*innen nicht nur in der Arbeitszeit, sondern auch danach und davor, steigt das Schadensrisiko. Um dieses zu minimieren, kommen sogenannte Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ins Spiel. Aufgabe von Fuhrparkleiter*innen ist, die Fahrer*innen zu schulen. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:
Folgende Punkte gehören dazu
Erstunterweisung bei neuen Fahrzeugen
Bekommen Mitarbeiter*innen neue Dienstautos, müssen sie vom Fuhrparkleiter eingewiesen werden. Teil der Einweisung ist etwa eine Prüfung, ob alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden (Verbandszeug, Pannendreieck, etc. vorhanden sind).
Jährliche Schulung
Einmal pro Jahr sollten alle Fahrer*innen zu Gefahren im Verkehr geschult werden. Dabei bietet es sich an, möglichst realitätsnahe Beispiele zu demonstrieren, um die Achtsamkeit zu erhöhen.
Ladesicherung
In einigen Fällen ist die falsche Sicherung von Waren der Grund für Schäden. Transportieren die Angestellten also regelmäßig Waren, dann ist Weiterbildung in diesem Bereich zielführend.
Soll das Schadenmanagement ausgelagert werden?
Diese Frage kann nur individuell geklärt werden. Es sollte jedenfalls sichergestellt sein, dass genügend Ressourcen fürs Schadenmanagement verfügbar sind. Reichen diese im Unternehmen selbst nicht aus, macht die Auslagerung an einen externen Dienstleister absolut Sinn. Dasselbe gilt auch, wenn es an nötigem Know-how fehlt. Vor allem im Bereich Schäden, wo häufig juristische Fähigkeiten vonnöten sind, können kompetente Partner die Lücke schließen und ein ganzheitliches Schadensmanagement garantieren.