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Selbstbeteiligung

Unter Selbstbeteiligung (auch als Selbst­behalt, Eigen­anteil, Zuzahlung oder Kosten­beteiligung bezeichnet) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu zahlen hat. Der Versicherer erstat­tet den Betrag, der über die Selbst­be­teili­gung hinausgeht.

Wenn eine Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung enthält, bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Reparaturkosten oder des Schadens selbst begleichen muss. Eine Selbst­beteiligung ist nur bei Teil- und Vollkasko­versicherungen möglich, nicht aber bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

In der Regel wird die Selbstbeteiligung in Form eines festen Geldbetrags vorab vereinbart. Tritt ein Schaden am Fahrzeug auf und der Versicherungsnehmer möchte eine Reparatur oder einen Ersatz in Anspruch nehmen, muss er zunächst die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Die Versicherung übernimmt die verbleibenden Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Die Selbstbeteiligung dient dazu, den Versicherungsnehmer finanziell an den Schäden zu beteiligen und kann somit auch Versicherungsmissbrauch vermeiden. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherungsart und -Vertrag und hat Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämien. So kann eine höhere Selbstbeteiligung niedrigere Versicherungsprämien bedeuten.