Sachbezug für Firmenautos
In Österreich wird der Sachbezug für ein Firmenauto, das auch privat genutzt werden darf, als geldwerter Vorteil betrachtet und ist dementsprechend steuerpflichtig. Dieser Sachbezug wird oft als Dienstwagen-Sachbezug bezeichnet und stellt eine gängige Praxis in der betrieblichen Gehaltsstruktur dar.
Grundprinzip des Sachbezugs für Firmenautos in Österreich
Die Bewertung des Sachbezugs basiert auf dem Bruttolistenpreis des Dienstwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung. In Österreich beträgt der monatliche Sachbezug 1,5 bis 2 % des Listenpreises des Fahrzeugs (je nach CO₂-Emissionswert).
(Quelle: Bundesministerium Finanzen)
Vorteile und Verpflichtungen
Steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer*innen: Die Nutzung eines Firmenwagens anstelle des eigenen Fahrzeugs kann steuerliche Vorteile bringen und die privaten Mobilitätskosten reduzieren.
Firmenwagensteuer: Die anfallende Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen und führt zu einer erhöhten Steuerlast für Arbeitnehmer*innen.
Steuerliche Genauigkeit: Eine korrekte Bewertung des Sachbezugs ist entscheidend, um steuerliche Nachforderungen oder Strafen zu vermeiden.
Fazit
Der Sachbezug für ein Firmenauto in Österreich bietet eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen, kostengünstig über ein Fahrzeug zu verfügen. Arbeitgeber*innen können dadurch zusätzliche Anreize im Rahmen der Gehaltsvergütung zur Verfügung stellen. Die steuerliche Behandlung des Sachbezugs sollte jedoch stets sorgfältig beachtet werden, um Überraschungen bei der Lohnverrechnung zu vermeiden. Entscheidend ist, dass der Firmenwagen den gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen entspricht und die Regelungen zur CO₂-Emission beachtet werden.