Was ist ein Fahrzeugbrief? » 2. Teil der Zulassung | Porsche Bank

Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief, in Österreich auch als „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, das als Nachweis für die Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeugs dient. Die Bescheinigung enthält wichtige Daten über Fahrzeughalter*innen sowie technische Details zum Fahrzeug.

Übersicht über Teil 1 und Teil 2

Als Erklärung und Vergleich werden die wichtigsten Informationen der beiden Teile der Zulassungsbescheinigung hier aufgelistet:

Zulassungsbescheinigung Teil 1

Dieser Teil wird auch als „Fahrzeugschein“ bezeichnet und muss im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn dieses auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Er enthält grundlegende Informationen, die bei alltäglichen Verkehrskontrollen von Bedeutung sein können. Dazu gehören:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

  • Name und Adresse des Halters bzw. der Halterin

  • Marke und Typ des Fahrzeugs

  • Datum der Erstzulassung

  • Angaben zu technischen Aspekten wie Motorleistung und Emissionswerte

Der Fahrzeugschein ist somit das Dokument, das die Zulassung des Fahrzeugs für den Straßenverkehr bestätigt und alle notwendigen Informationen für den täglichen Gebrauch bereithält.

Zulassungsbescheinigung Teil 2

Der Teil 2, auch bekannt als „Fahrzeugbrief“, enthält detaillierte Informationen und dient hauptsächlich als Nachweis des Eigentums. Er ist besonders wichtig beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs, da er die Eigentumsrechte dokumentiert. Informationen, die in Teil 2 enthalten sind, umfassen:

  • Ausführliche Identifizierungs- und Kontaktinformationen des Halters bzw. der Halterin

  • Detaillierte technische Daten des Fahrzeugs

  • Informationen über frühere Halter*innen, falls zutreffend

  • Datum der Erstzulassung und der letzten Zulassung

Teil 2 der Zulassungsbescheinigung wird normalerweise nicht im Fahrzeug aufbewahrt, sondern zusammen mit dem Typenschein an einem sicheren Ort gelagert, um Missbrauch oder Diebstahl zu vermeiden.