AfA
Unter dem Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA) versteht man allgemein die Aufteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes über eine bestimmte Nutzungsdauer. Auf dieser Basis kann die steuerliche Bemessungsgrundlage reduziert werden.
Für Unternehmer gilt, dass die Abnutzung für die jeweilige Dauer als Betriebsausgabe deklariert wird. Das liegt daran, dass der Verschleiß den Unternehmensgewinn mindert. Wenn Sie sich für Leasing interessieren, wird die AfA in die Vertragsgestaltung einfließen. Insbesondere beim Restwert-Leasing muss ermittelt werden, wie viel das Fahrzeug nach der Vertragslaufzeit noch wert ist.